E-Mobility (Elektro-Mikro-Mobilität)

Prüfungen für Elektrokleinstfahrzeuge und elektromotorische Fahrräder (E-Mobility)

Die Lücken unserer modernen Mobilität werden durch neue Produkte geschlossen, wie z.B. E-Scooter, S-Pedelecs, One-Wheeler, Segways etc.. In Zeiten des Klimawandels und der Diskussionen um CO 2 neutrale Mobilität wird das Thema E-Mobility immer prägnanter. Neue Produkte wie E-Scooter, S-Pedelecs, One-Wheeler oder Segways werden dem innovationsorientieren Verbraucher angeboten.

DEKRA steht für Sicherheit zu Hause, im Verkehr und bei der Arbeit und bietet den Herstellern von neuartigen E-Mobility Produkten einen umfassenden Service aus den Bereichen Maschinensicherheit und automobiler Typprüfung an:

Elektromotorische Fahrräder (Gruppe A):

DEKRA prüft EPAC's nach der unter der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) harmonisierten DIN EN 15194. Diese betrachtet die

  • Kennzeichnung und Bedienungsanleitung
  • mechanische und elektrische Sicherheit
  • elektrische Sicherheit der Einzelsysteme des Antriebstranges, wie z.B. Akku nach UN 38.3 T1 bis T8 oder DIN EN 62133-2
  • Störfestigkeit und Schutz vor elektromagnetischer Strahlung (EMV-Prüfung)
  • funktionale Sicherheit des elektromotorischen Antriebstranges, z.B. EN ISO 13849-1/-2

Fahrzeuge (Gruppe B):

Untergruppe S-Pedelec, S-Bike, PLFV, L-Fahrzeuge

  • Prüfungen der L-Fahrzeuge nach der Richtlinie 186/2013 EG und der europäischen Fahrzeugzulassungsverordnung (EU-FZV)
  • Fahrzeuggruppenübergreifende Prüfungen

Untergruppen zur E-Mobility sind auch E-Scooter, selbstbalancierende Fahrzeuge (Kleinstfahrzeuge)

Prüfungen im Rahmen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) 2019 in Verbindung mit der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Sonstige Tests

DEKRA bietet auch E-Mobility Prüfungen im Umfeld zu Produkteigenschaften oder im Benchmarking an:

  • chemische Schadstoffanalysen
  • werkstofftechnischen Gutachten
  • Reichweitentests, wie z.B. nach Zweirad- Industrie-Verband R200 für E-Bikes
  • Nenndauerleistungstests des elektromotorischen Antriebstranges
  • Verbrauchsmessung
  • Stresstests des Akkusystems z.B. DIN EN 62368-1 Anhang M

DEKRA , wir schaffen Sicherheit

Leistungen

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DEKRA Testing and Certification GmbH
Labor für Produktprüfung
Fon +49.711.7861-3454
products.de@dekra.com

EMV-Prüfungen

Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit

In vielen Bereichen besteht die Gefahr elektromagnetischer Störungen. Die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit sind daher sehr hoch und in vielen Branchen müssen unter anderem die Richtlinien 2014/30/EU bzw. ECE R10 erfüllt werden.

Ob als technischer Dienst beim Typgenehmigungsverfahren (KBA) oder als strategischer Partner während der Produktentwicklung, DEKRA begleitet Sie bei allen EMV-Maßnahmen. Zusätzlich kann DEKRA als akkreditiertes Labor (DIN EN ISO 17025) bei der Produktvalidierung unterstützen.

Das DEKRA EMV-Zentrum deckt sämtliche Verfahren deutscher, europäischer und weltweiter Automotive-Spezifikationen ab.

DEKRA prüft am Standort Stuttgart u. a.

  • Hochvoltkomponenten bis 1000 V, 150 kW, 300 A sowie alle 12 V-48 V Komponenten im Automotive Sektor
  • E-Micro Mobility Fahrzeuge (z.B. E-Bikes, E-Scooter und Hoverboards)
  • Produkte aus dem industriellen und medizinischen Bereich

Die Prüfumgebung im Stuttgarter EMV-Zentrum bietet:

  • Störfestigkeit Antenne 20 MHz - 6 GHz bei 30 V/m, 200 V/m bzw. 600 V/m
  • Ausrüstung für HV-Prüfungen gem. 7637-4 (2019), LV123
  • Störaussendung 1 Hz - 6 GHz mit Antenne, LISN, Stromzange, Stripline, Magnetfeldspule (Helmholtz- und Handspule), Feldsonde unter Anwendung der FFT- oder Scan-Methode
  • BCI 0,1 MHz - 1 GHz, 300mA
  • Pulse gem. 7637-2, -3 Burst bis 5,5 kV, Surge bis 5 kV, EFT, el. Schalter
  • ESD bis 30 kV

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Seminar Maschinenrichtlinie 2019

In den nachfolgenden pdf-Dokumenten finden Sie nähere Informationen und Inhalte zu den einzelnen Seminaren:

 

Seminar 1. Halbjahr 2. Halbjahr

MD11 - Einführung in die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

02.04.2019 03.09.2019

Anmeldeunterlagen

Seminaranmeldung Maschinenrichtlinie 2019

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Explosionsschutz 2023

Hinweis zu Corona (Covid-19 Pandemie)

Es gelten die empfohlenen gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes NRW.

Produktsicherheit - Explosionsschutz nicht elektrischer Geräte

Seminare finden erst im 2. Halbjahr 2023 statt. Sobald die Termine für diese Seminare feststehen, werden wir diese hier veröffentlichen.

Betrieblicher Explosionsschutz

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