Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

nach Betriebssicherheitsverordnung und konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen

Bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Betriebssicherheitsverordnung sind bei Anlagen, die zur Verarbeitung von explosionsfähigen Staub/Luft-Gemischen dienen, oftmals Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes zur Beschränkung der Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß vorzusehen. Zu den häufig an diesen Anlagen im Rahmen von Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung festgestellten Mängel und zu den Möglichkeiten zu deren Vermeidung hat die DEKRA Testing and Certification GmbH hierzu, basierend auf ihren langjährigen Prüferfahrung mit diesen Anlagen einen Artikel im Rahmen des Anlagensicherheits-Reports 2020 verfasst.

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