Fahrzeughebebühnen
Mit Fahrzeughebebühnen werden Fahrzeuge angehoben, um an deren Seiten- oder Unterseite Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Die gebräuchlichsten Bauformen sind Einstempel-Hebebühnen, Zweisäulen- und Viersäulen-Hebebühnen. Die wesentlichen Unfallgefahren bei Fahrzeughebebühnen sind das Abstürzen des angehobenen Fahrzeugs, das unbeabsichtigte Absinken der Lastaufnahmemittel sowie das Quetschen zwischen Teilen der Hebebühne und dem Fußboden. Fahrzeughebebühnen zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotential welche im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt sind. Wir prüfen und zertifizieren Hubarbeitsbühnen unter Berücksichtigung der EN 1493 In Abhängigkeit von dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren werden im Ablauf der Prüfung und Zertifizierung Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen hin überprüft, dies umfasst im Wesentlichen Prüfung des Baumusters auf Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen Prüfung auf Konformität mit harmonisierten Normen Prüfung der Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung und Risikominderung Prüfung der Festigkeitsnachweise Prüfung der Betriebsanleitung Prüfung der CE - Nachweisdokumentation Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben, siehe hierzu Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG
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