Fahrzeughebebühnen

Mit Fahrzeughebebühnen werden Fahrzeuge angehoben, um an deren Seiten- oder Unterseite Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Die gebräuchlichsten Bauformen sind Einstempel-Hebebühnen, Zweisäulen- und Viersäulen-Hebebühnen. Die wesentlichen Unfallgefahren bei Fahrzeughebebühnen sind das Abstürzen des angehobenen Fahrzeugs, das unbeabsichtigte Absinken der Lastaufnahmemittel sowie das Quetschen zwischen Teilen der Hebebühne und dem Fußboden. Fahrzeughebebühnen zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotential welche im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt sind. Wir prüfen und zertifizieren Hubarbeitsbühnen unter Berücksichtigung der EN 1493 In Abhängigkeit von dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren werden im Ablauf der Prüfung und Zertifizierung Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen hin überprüft, dies umfasst im Wesentlichen Prüfung des Baumusters auf Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen Prüfung auf Konformität mit harmonisierten Normen Prüfung der Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung und Risikominderung Prüfung der Festigkeitsnachweise Prüfung der Betriebsanleitung Prüfung der CE - Nachweisdokumentation Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben, siehe hierzu Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG

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Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern

bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotential welche im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt sind. Wir prüfen und zertifizieren Hubarbeitsbühnen unter Berücksichtigung der EN 280 Hubtische unter Berücksichtigung der EN 1570 Hubladebühnen unter Berücksichtigung der EN 1756 Hängende Personenaufnahmemittel unter Berücksichtigung der EN 1808 Mastgeführte Kletterbühnen unter Berücksichtigung der EN 1495 Ladebrücken unter Berücksichtigung der EN 1398 Hebebühnen im Geltungsbereich des Anhanges IV ohne Konformitätsvermutung zu vorhandenen harmonisierten Normen In Abhängigkeit von dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren werden im Ablauf der Prüfung und Zertifizierung Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen hin überprüft, dies umfasst im Wesentlichen Prüfung des Baumusters auf Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen Prüfung auf Konformität mit harmonisierten Normen Prüfung der Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung und Risikominderung Prüfung der Festigkeitsnachweise Prüfung der Betriebsanleitung Prüfung der CE - Nachweisdokumentation Für den Fall der Fälle. Sollten für Ihre Maschinen mehrere Europäische Richtlinien gelten, so können wir Ihnen diese Prüf- und Zertifizierleistung aus einer Hand anbieten, dies umfasst im Wesentlichen folgende Europäische Richtlinien Maschinen unter Berücksichtigung der Richtlinie 2006/42/EG Persönliche Schutzausrüstungen unter Berücksichtigung der PSA Verordnung (EU) 2016/425 Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/34/EU Elektromagnetische Verträglichkeit unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/108/EG Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben, siehe hierzu Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG

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Dienstleistungen für Maschinenhersteller

Dienstleistungen für Maschinenhersteller

EG-Baumusterprüfung, Zertifizierung und Begleitung durch das Konformitätsbewertungsverfahren

Das DEKRA Leistungsspektrum für Maschinen reicht von EG-Baumusterprüfungen und Zertifizierung von Maschinen bis zur Begleitung durch das Konformitätsbewertungsverfahren.

DEKRA führt als Notifizierte Stelle EG-Baumusterprüfungen und Zertifizierungen für Maschinen, Anlagen und Steuerungen sowie Sensoren nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie durch. Es handelt sich hierbei um:

Auch alle anderen Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, aber nicht im Anhang IV gelistet sind, können vor dem Inverkehrbringen einer freiwilligen Baumusterprüfung und Zertifizierung durch DEKRA unterzogen werden, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erhalten.

Ferner unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und ebenso bei der Anpassung Ihrer Qualitätssicherung gemäß der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

DEKRA prüft Ihre mitgeltenden Unterlagen (Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konstuktions- und Softwareunterlagen sowie sonstigen Dokumente) auf Richtlinienkonformität.

Gutachterliche Stellungnahmen für Maschinen- und Anlagensysteme werden von unseren qualifizierten Fachleuten durchgeführt.

Alternativ zertifizieren wir im Rahmen der Funktionalen Sicherheit einzelne Sicherheitsfunktionen einer Maschine nach DIN EN ISO 13849, DIN EN 62061 sowie DIN EN 61508.

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DIBt-Prüfungen von Anschlageinrichtungen

DEKRA prüft Anschlageinrichtungen des Types A, C und D. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen für Bauprodukte benötigen diese Anschlageinrichtungen zurzeit eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ), welche ausschließlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt wird. Die Baumusterprüfbescheinigungen unter Berücksichtigung der EN 795 allein sind als Nachweis nicht mehr ausreichend. DEKRA ist ein vom DIBt akzeptiertes Prüfinstitut. Unser Prüflabor erstellt Prüfprogramme, führt Prüfungen (intern oder extern) durch und erstellt anschließend den Prüfbericht, der Basis für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin ist. Die Prüfungen für die Erlangung einer abZ werden auf Grundlage der EN 795 durchgeführt. DEKRA prüft Anschlageinrichtungen Typ A, C und D, welche z.B. auf folgende Untergründe montiert sind:

Stehfalzdach, Profiltafeldach, Gleitbügeldach, Sandwichdach, Trapezdach, Bitumendach, Foliendach, Metall, Stahl, Holz, Beton, Stein.

Als Überwachungsstelle und Zertifizierungsstelle nach Bauordnung (NRW68) kann DEKRA die in den abZ geforderte regelmäßige Überwachung und Zertifizierung ebenfalls durchführen.

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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)

Wo die Gefahren eines Absturzes nicht durch bauliche Maßnahmen verhindert werden können, müssen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz eingesetzt werden. Diese Ausrüstungen unterliegen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen, die europaweit in der PSA Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt sind. Wir führen als ihr kompetenter Partner die gesetzlich vorgeschriebenen Baumusterprüfungen, Zertifizierungen und Fertigungsüberwachungen durch. Hierdurch ermöglichen wir Ihnen, sicherheitstechnisch einwandfreie und hochwertige Produkte anzubieten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Als Europäische Notifizierte Stelle mit der Kennnummer 0158 prüfen und zertifizieren wir unter Berücksichtigung der PSA Verordnung (EU) 2016/425 die folgenden Produkte unter Berücksichtigung der internationalen Regelwerke: Abseilgeräte (EN 341) Anschlageinrichtungen (EN 795) Auffanggurte (EN 361) Haltegurte (EN 358) Sitzgurte (EN 813) Falldämpfer (EN 355) Höhensicherungsgeräte (EN 360) Verbindungsmittel (EN 362) Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung (EN 353-1) Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (EN 353-2) Verbindungsmittel (EN 354) Höhensicherungsgerät (EN 360) Schlingen (EN 566) Seilklemmen (EN 567) Kernmantelseile mit geringer Dehnung (EN 1891) Dynamische Bergseile (EN 892) Karabiner (EN 12275) Anseilgurte (EN 12277) DEKRA prüft und zertifiziert Anschlageinrichtungen der Typen A, B, C, D und E. Prüfgrundlage ist die EN 795. Für die Typen B, E führen wir die erforderliche EU-Baumusterprüfung unter Berücksichtigung der PSA-Verordnung durch, sofern diese nicht dauerhaft an einem Bauwerk verbleiben sollen. DIBt-Prüfungen von Anschlageinrichtungen, C und D verbleiben in der Regel dauerhaft an Bauwerken und fallen damit unter die Regeln der EU-Bauprodukteverordnung. Gerne führen wir für Sie auch Messungen und Prüfungen außerhalb von Baumusterprüfungen durch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, auch für spezielle Einsatzfälle praxisorientierte Prüfmethoden zu erarbeiten und auszuführen. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und bieten wir Ihnen die Erstellung von Gutachten zu PSA gegen Absturz und die Untersuchung von Unfallgeräten.

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