Betrieblicher Explosionsschutz

Betrieblicher Explosionsschutz

Prüfungen und Begutachtungen als Zugelassene Überwachungsstelle

Explosionsgefahr: Alle Unternehmen, die brennbare Stoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, können davon betroffen sein. Für diese Anlagen ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Überwachung, zum Beispiel durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie DEKRA vorgesehen.

Wenn Sie eine solche Anlage betreiben, müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zunächst die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens wegen Explosionsgefahren einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Dabei kann DEKRA Sie unterstützen. Potenzielle Bereiche können unter anderem Batterieladestationen sein, kleine Lackierkabinen oder die Arbeit mit Stäuben (eine vielfach unterschätzte Explosionsgefahr). Anlagen in diesen Bereichen müssen zudem wiederkehrend geprüft werden.

Alle Infos zur neuen BetrSichV zusammengefasst in diesem Video:

Seitenschutzsysteme

Die Sicherung von Menschen, die sich auf Bauwerken bewegen und so einer Absturzgefahr ausgesetzt sind, ist und bleibt ein grundlegendes Problem. Sind die baulichen Gegebenheiten entsprechend, erfolgt der Einsatz von Geländern oder Seitenschutzsystemen. Wir sind akkreditierte Stelle für diese Produkte und prüfen und zertifizieren die folgenden Produkte unter Berücksichtigung der gültigen internationalen Regelwerken: Geländer an Zugangswegen zu Maschinen (EN 14122) Seitenschutzsysteme (EN 13374) Wir als neutrale und kompetente Stelle führen für Sie den Nachweis, dass sich der Benutzer auf die geprüfte Sicherheit Ihrer Produkte verlassen kann. Dies kann durch die Zertifizierung mit dem Qualitätszeichen „GS-geprüfte Sicherheit“ bescheinigt werden.

Leistungen

Fragen?

DEKRA Testing and Certification GmbH Labor für Produktprüfung Fon +49.711.7861-3454 products.de@dekra.com

GS-Zeichen

GS-Zeichen

Prüfungen von Produkten, die unter das ProdSG fallen

Sie als Hersteller von Produkten für den Endverbraucher dokumentieren mit dem GS Zeichen, dass Ihre Produkte hohen technischen Anforderungen und Sicherheitsstandards genügen und dass dieses von einer unabhängigen und neutralen Stelle überprüft wurde. Dies kombiniert mit dem DEKRA Siegel sichert Ihnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bei der Vermarktung.

DEKRA Testing and Certification ist unter dem ProdSG als Zugelassene Stelle die Befugnis erteilt worden, folgende Produkte zu prüfen:

Die DEKRA betreibt weitere Prüflaboratoren für folgende Produktgruppen:

 

Leistungen

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DEKRA Testing and Certification GmbH
Labor für Produktprüfung
Fon +49.711.7861-3454
products.de@dekra.com

Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG

Mit Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab dem 29.12.2009 treten im Bereich der Konformitätsbewertungsverfahren zwei wesentliche Änderungen in Kraft Das Hinterlegen der technischen Dokumentation bei einer Notifizierten Stelle, wie es in der „alten Maschinenrichtlinie“ 98/37/EG vorgesehen war, entfällt. Gleiches gilt für die Vorlage und Prüfung der technischen Unterlagen auf Normenkonformität bei einer Notifizierten Stelle. Das im Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung, wurde neu aufgenommen. Darstellung der Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen:

Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung in der Bewertung von Maschinentechnologien und deren technischen Unterlagen Auditierung von Qualitätssicherungssystemen Festlegung von Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen Wir sind für folgende Kategorien von Anhang IV Maschinen akkreditiert Maschinen für den Einsatz unter Tage:- Lokomotiven und Bremswagen- Hydraulischer Schreitausbau Hebebühnen für Fahrzeuge Maschinen zum Heben von Personen > 3m Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihres Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Leistungen

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DEKRA Testing and Certification GmbH Labor für Produktprüfung Fon +49.711.7861-3454 products.de@dekra.com

Bergbaumaschinen

Wir prüfen und zertifizieren folgende Bergbaumaschinen unter Berücksichtigung von Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hydraulischen Schreitausbau, bestehend aus- Stahlbau (EN 1804-1)- Stempel und Zylinder (EN 1804-2)- hydraulische Ventile und Steuerungen (EN 1804-3)- elektrohydraulische Steuerungen Lokomotiven/Bremswagen Einschienenhängebahnen Schienenflurbahnen Wir untersuchen Maschinen auch auf Übereinstimmung mit Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW Hersteller- oder Betreiberspezifikationen. Dazu führen wir- Funktionstests- Gebrauchseigenschaftstests- Lebensdauertests- Schadensuntersuchungen- Gutachten und- Überprüfungen der Dokumentation durch. Sollten für Ihre Maschinen mehrere Europäische Richtlinien gelten, so können wir Ihnen diese Prüf- und Zertifizierleistung aus einer Hand anbieten, dies umfasst im Wesentlichen folgende Europäische Richtlinien Maschinen unter Berücksichtigung der Richtlinie 2006/42/EG Persönliche Schutzausrüstungen unter Berücksichtigung der PSA Verordnung (EU) 2016/425 Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/34/EU Elektromagnetische Verträglichkeit unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/108/EG

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