Betrieblicher Explosionsschutz
Prüfungen und Begutachtungen als Zugelassene Überwachungsstelle
Explosionsgefahr: Alle Unternehmen, die brennbare Stoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, können davon betroffen sein. Für diese Anlagen ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Überwachung, zum Beispiel durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie DEKRA vorgesehen.
Wenn Sie eine solche Anlage betreiben, müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zunächst die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens wegen Explosionsgefahren einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Dabei kann DEKRA Sie unterstützen. Potenzielle Bereiche können unter anderem Batterieladestationen sein, kleine Lackierkabinen oder die Arbeit mit Stäuben (eine vielfach unterschätzte Explosionsgefahr). Anlagen in diesen Bereichen müssen zudem wiederkehrend geprüft werden.
Alle Infos zur neuen BetrSichV zusammengefasst in diesem Video: